MANDATIERUNG

Ein Mandatsverhältnis kommt nur zustande, wenn Sie uns beauftragen möchten und wir das Angebot zur Zusammenarbeit ausdrücklich angenommen haben. Wir haben begrenzte Kapazitäten und können daher nur eine bestimmte Zahl von Mandaten gleichzeitig optimal betreuen.

Insbesondere die bloße Übersendung von Unterlagen begründet KEIN Mandatsverhältnis.

 

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